Inselpfoten
Ein Zuhause fuer verlassene Tiere e.V.

Erbschaft


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Testamentsspende an den Tierschutzverein

Setzen Sie Ihr Vermögen für die Tierschutztiere ein

Vielen Menschen ist es ein Anliegen mit Ihrem Vermögen Gutes zu tun und Spuren zu hinterlassen. Spuren, die dazu beitragen, dass die Erinnerung lebendig bleibt und von Dankbarkeit geprägt ist.

Wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit im Tierschutz zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel, seien es Erbschaften, Vermächtnisse oder Schenkungen, mit großer Sorgfalt verwenden. Der Tierschutzverein ist eine gemeinnützige Organisation, die von der Erbschaftssteuer befreit ist.

Mit einer Schenkung können Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weiter geben

Mit einer Schenkung können Sie meist zweckgebunden helfen. So können Projekte wie Bauvorhaben oder besondere größere Anschaffungen unterstützt werden. Sie können dann sehen, wie das Projekt Ihrer Wahl wächst und gedeiht und mit Ihrem Geld Gutes getan wird.

Mit einer Schenkung können Sie deshalb sofort helfen und Sie haben die Freude, die Erfolge selbst zu sehen.

Dies ist allerdings eine Entscheidung, die Sie anhand Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen und mit der Beratung eines Steuerberaters Ihrer Wahl treffen sollten.

Mit einem Testament Gutes tun

Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge Organisationen wie den Tierschutzverein Ein Zuhause für verlassene Tiere e.V.  mit einer Erbschaft bedenken möchten.

Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente sind so weitgehend vermeidbar.

In Erbschaftsfällen, bei denen der Tierschutzverein Ein Zuhause für verlassene Tiere e.V.  als Alleinerbe eingesetzt, aber kein Testamentsvollstrecker verfügt war, kümmerten wir uns stets um die Abwicklung des Nachlasses.